Markus Ziegler eingetragener Sachverständiger für das Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggression und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren.

Wesenstest & Gutachten für Hunde und Listenhunde in Augsburg und Bayern

Unter Wesenstest versteht man die Überprüfung und Beurteilung von Kampfhunderassen, Listenhunden und Mischrassen nach den entsprechenden Rechtsbestimmungen und Gutachtenerstellung für das Negativzeugnis (Art. 18, Art. 37 LStVG)

Das Negativzeugnis

Möchte ein Halter einer Kampfhunderasse der Kategorie II. nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist, kann dies ab einem Hundealter von 18 Monaten durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Der Freistaat Bayern hat hierzu eine Vielzahl von Sachverständigen, die dazu berechtigt sind, ein Gutachten für das Verhalten von Hunden abzugeben. Mit diesem Gutachten muss der Halter des Tieres bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag für das so genannte Negativzeugnis stellen. Aus diesem geht bei angenommenen Gutachten hervor, dass die Haltung des Hundes ungefährlich ist und deshalb keiner Erlaubnis bedarf.

Link zum Thema Rassebestimmung:

https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/12000

Das vorläufige Negativzeugnis

Ist der Hund jünger als 18 Monate ist zunächst kein Sachverständigengutachten erforderlich, dennoch muss ein vorläufiges Negativzeugnis bei der zuständigen Gemeinde beim Kreisverwaltungsreferat, beantragt werden, durch das die Haltung des Tiers legitimiert wird. Dieser Vorgang ist in den verschiedenen Verwaltungsbehörden unterschiedlich, manchmal ist kein vorläufiges Negativzeugnis notwendig, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Behörde diesbezüglich selbst.

Der Wesenstest – Erstellung eines Gutachtens

Durch einen Wesenstest sollen normale Verhaltensweisen und artgemäße Reaktionen erkannt und von unnatürlichem Verhalten abgegrenzt werden. Nur so sind Hunde mit gestörter, aggressiver Kommunikation zu erkennen.
Der zu testende Hund, sollte den Reizen des Alltags auch unter der zum Teil, hohen Belastung der Testsituation, souverän begegnen können. Hundebegegnungen sollten zu Stande kommen, ohne dass es zu Ernstkämpfen bzw. dem finalen Biss kommt. Alltagssituationen, wie z.B. der Gutachter kommt ins Haus oder Wohnung, ein Spaziergang in der Umgebung, Begegnungen im Straßenverkehr oder Kontakt zu fremden Menschen, etc. sollten ebenfalls kein Problem sein.

Ein Sachverständiger wird daher in einer Testsituation möglichst viele alltägliche Begebenheiten abdecken, in der ein Hund durch Erschrecken oder Verteidigungs-absichten zu einer Gefahr werden könnte. Kennt er z.B. das Fahrstuhl fahren, humpelnde und torkelnde Menschen, Fahrradfahrer, Jogger, Kinder oder lärmende Gegenstände nicht, empfindet er eine solche Situation eventuell als Stress oder Gefahr. Eine Eskalation könnte die Folge sein. Ebenfalls wichtig für das Gesamtergebnis der Prüfung, wie ist das Verhältnis des Besitzers zu seinem Hund, die Reaktion auf Kommandos und das Verhalten in unbekannter Umgebung. Ich bringe zum Wesenstest immer meine eigenen Hunde mit, um den Hundekontakt unter anderem, in einer sicheren Variante zu überprüfen und um die Gültigkeit des Wesenstest zu gewährleisten (der Hundekontakt muss getestet werden).

Gesetzesauszüge und Links zum Thema Kampfhund:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-18

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-37

https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022

Bei der Erteilung des Negativzeugnisses müssen folgende Mindestanforderungen im Sachverständigengutachten enthalten sein:

  • Ereignisse, die die Verhaltensentwicklung des Hundes seit Eintritt der Geschlechtsreife beeinflusst haben (u.a. Ausbildungsstand, abgelegte Prüfungen, Auffälligkeiten, Sicherheitsstörungen), soweit ermittelbar und von Einfluss auf Wesen und Charakter des Tieres.
  • Den Verwendungszweck des Hundes und dafür vom Halter geförderte und angestrebte Eigenschaft des Tieres.
  • Beschaffenheit des Halteranwesens (Einzäunung, freie oder Zwingerhaltung) und sonstige für die Entwicklung der Wesensart relevante Haltungsumstände.
  • Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im Halteranwesen.
  • Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb des Halteranwesens (z.B. Kinder, Radfahrer und Jogger) und im Straßenverkehr angeleint (und/oder freilaufen) in bekannter und unbekannter Umgebung.
  • Die Reaktion des Hundes auf Kommandos (Sitz, Platz, Fuß etc.) angeleint und/oder freilaufend.
  • Die Leinenführigkeit.
  • Das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Tieren (z.B. Katzen, Tauben, Kaninchen etc.) angeleint (und/oder freilaufend).
  • Das Verhalten des Hundes bei ihm unbekannten optischen und akustischen Reizen.
  • Das Verhalten des Hundes gegenüber dem Halter und den sonstigen Betreuungspersonen in verschiedenen Situationen.
  • Chip ID, Heimtierausweis mit gültigen Impfungen, Abstammungsnachweis und ein Versicherungsnachweis.

Meine Tätigkeitsbereiche

  • Erstellung von Gutachten zur Hundehaltung für Gerichte, Städte und Gemeinden nach Art. 18, Art. 37 LStVG.
  • Gutachtenerstellung nach Sicherheitsstörungen im öffentlichen Raum.
  • Erstellung von Wertgutachten eines Hundes für Versicherungsgesellschaften.
  • Erstellung von Gutachten zur Rassebestimmung.
  • Erstellung von Privatgutachten zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen für Hunde aller Rassen.
  • Erstellung von Gutachten (Wesenstest) zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern bezüglich des Erhalts einer “Haltergenehmigung” oder eines “Negativzeugnisses für sogenannte “Kampfhunde-Rassen” laut. Art. 37 LStVG in Bayern.

Preise für einen Wesenstest oder Gutachten

Wesenstest, Überprüfung und Beurteilung von Kampfhunderassen / Listenhunde und Mischrassen nach den entsprechenden Rechtsbestimmungen. Überprüfung von Hunden    nach Sicherheitsstörungen sowie Rassebestimmung.

Wesenstest ohne Rassefeststellung (Art. 37/I Abs. 2 LStVG)
reinrassig, Elterntiere bekannt, Nachweise vorhanden
550,00 EUR zzgl. Anfahrt (1,00 € / pro km)

Wesenstest mit Rassefeststellung (Art. 37/I Abs. 2 LStVG)
Misch oder Moderassen, Elterntiere unbekannt, Nachweise nicht vorhanden
750,00 EUR zzgl. Anfahrt (1,00 € / pro km)

Rassefeststellung ohne Wesenstest (verbandsunabhängig)
Misch oder Moderassen, Elterntiere unbekannt, Nachweise nicht vorhanden
300,00 EUR zzgl. Anfahrt (1,00 € / pro km) auch bei uns vor Ort möglich

Gutachtenerstellung bei Vollzug LStVG §18 / BGB / StGB
z.B. Beissvorfälle (Mensch / Hund) und dadurch entstandene behördliche Maßnahmen oder Auflagen
800,00 EUR zzgl. Anfahrt (1,00 € / pro km)

Miniwesenstest für Begleithunde, Stationshunde und Schulhunde für Arbeitgeber, Einrichtungen, o.ä..
350,00 EUR zzgl. Anfahrt (1,00 € / pro km)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an mich.